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Text des Urteils
C-526/06;
Verkündet am: 
 24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 27. Dezember 2006 - Staatssecretaris van Financiën / Road Air Logistics Customs BV
Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Staatssecretaris van Financiën

Beklagte: Road Air Logistics Customs BV

Vorlagefrage

Ist der Begriff "nicht gesetzlich geschuldet" in Art. 236 des Zollkodex1 dahin auszulegen, dass er auch die Fälle erfasst, in denen der Ort, an dem die Zollschuld entstanden ist, nicht gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum Zollkodex2 festgestellt worden ist?

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1 - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1).

2 - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253, S. 1).
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