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Text des Urteils
C-525/06;
Verkündet am:
24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van koophandel Hasselt (Belgien), eingereicht am 22. Dezember 2006 - NV de Nationale Loterij / BVBA Customer Service Agency Vorlegendes Gericht Rechtbank van koophandel Hasselt Parteien des Ausgangsverfahrens Klägerin: NV de Nationale Loterij Beklagte: BVBA Customer Service Agency Vorlagefragen Ist Art. 49 EG-Vertrag dahin auszulegen, dass beschränkende nationale Bestimmungen wie Art. 37 des Gesetzes vom 19. April 2002, die den Marktzugang eines Unternehmens im Hinblick auf einen auf Gewinnerzielung gerichteten Verkauf von Gruppenteilnahmeformularen an "Euro Millions" behindern, dennoch in Anbetracht des Allgemeininteresses (Verhinderung von Geldverschwendung durch Spielen) angesichts dessen zulässig sind, dass a) die Nationale Loterij, die vom belgischen Staat ein gesetzliches Monopol erworben hat und dafür eine Monopolabgabe entrichtet und die sich die Kanalisierung der dem Menschen angeborenen Spielsucht zum Ziel setzt, regelmäßig Werbung für die Teilnahme an "Euro Millions" betreibt, wodurch die Spielsucht in Wirklichkeit angefacht wird; b) die von der Nationale Loterij regelmäßig betriebene Werbung und ihre Verkaufsmethoden markterweiternd wirken, wobei sich die Nationale Loterij zur Maximierung des Umsatzes (finanzielle Gründe) verleiten lässt, anstatt die angeborene Spielsucht der Bürger zu kanalisieren, c) weniger beschränkende Maßnahmen wie die Beschränkung von Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten das verfolgte Ziel, nämlich die Kanalisierung der angeborenen Spielsucht, besser eingrenzen können? Steht eine beschränkende nationale Bestimmung wie Art. 37 des Gesetzes vom 19. April 2002, die den Marktzugang eines Unternehmens im Hinblick auf einen auf Gewinnerzielung gerichteten Verkauf von Gruppenteilnahmeformularen an "Euro Millions" verhindert, in Anbetracht dessen, dass die Beklagte selbst keine Lotterie veranstaltet, sondern nur die Teilnahme in Gruppen an "Euro Millions" über eigene Teilnahmeformulare der Nationale Loterij in gewinnbringender Weise zu organisieren sucht, im Widerspruch zum freien Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG)? ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |