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Text des Urteils
C-251/04;
Verkündet am: 
 24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 1 und 2 Nr. 1 der Verordnung [EWG] Nr. 3577/92 - Verkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Schleppdienste auf offener See
Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Zavvos und K. Simonsson)

Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: A. Samoni und S. Chala)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) (ABl. L 364, S. 7) - Nationale Regelung, die ... beantragt, Schiffen unter griechischer Flagge die Erbringung von Schleppdiensten auf hoher See vorbehält

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 201 vom 7.8.2004.
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