|
Text des Urteils
C-183/05;
Verkündet am:
24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 12 Abs. 1 und 2, Art. 13 Abs. 1 Buchst. b und Art. 16 - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Schutz der Arten Parteien Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: M. van Beek im Beistand von M. Wemaëre, avocat) Beklagter: Irland (Prozessbevollmächtigter: D. O'Hagan) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlerhafte Umsetzung der Art. 12 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 1 Buchst. b und 16 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7 Tenor Irland ist dadurch, dass - es nicht alle notwendigen besonderen Maßnahmen ergriffen hat, um das in Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vorgesehene strenge Schutzsystem wirksam umzusetzen, und Section 23 (7) (a) bis (c) des Wildlife Act 1976 in der Fassung des Änderungsgesetzes (Wildlife [Amendment] Act) von 2000 beibehalten hat, die mit den Art. 12 Abs. 1 und 16 der Richtlinie 92/43 unvereinbar ist, den genannten Artikeln dieser Richtlinie nicht nachgekommen und hat gegen seine Verpflichtungen aus dieser Richtlinie verstoßen. Irland trägt die Kosten. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |