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Text des Urteils
C-175/05;
Verkündet am:
24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht -Vermietrecht und Verleihrecht - Ausschließliches öffentliches Verleihrecht - Ausnahme - Vergütung als Voraussetzung - Befreiung - Umfang Parteien Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Shotter und W. Wils) Beklagte: Irland (Prozessbevollmächtigte: D. O'Hagan, E. Regan SC, J. Gormley, Advisory Counsel) Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: I. del Cuvillo Contreras) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. L 346, S. 61) - Ausnahme vom ausschließlichen öffentlichen Verleihrecht - Tragweite Tenor Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass es alle Kategorien von öffentlichen Verleiheinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie von der Pflicht befreit hat, den Urhebern für das Verleihen eine Vergütung zu zahlen. Irland trägt die Kosten. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten. ____________ 1 - ABl. C 155 vom 25.06.2005. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |