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Text des Beschlusses
I ZB 42/06;
Verkündet am: 
 23.01.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Berichtigter Leitsatz
Berichtigung des Leitsatzes

Das Stichwort des Leitsatzes zum Beschluss vom 23. Januar 2007 - I ZB 42/06 - wird dahingehend berichtigt, dass es richtig "Auswärtiger Rechtsanwalt VI" (nicht "Auswärtiger Rechtsanwalt V") lautet.
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