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Text des Urteils
F-62/06;
Verkündet am:
08.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beamte - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder- Auf nationale Zulagen anwendbare Antikumulierungsbestimmung(Urteil-Abl.) Parteien Klägerin: Daniela Guarneri (Woluwe-Saint-Étienne, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot) Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin) Gegenstand der Rechtssache Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 5. August 2005, mit der in Anwendung der Antikumulierungsbestimmung des Art. 67 Abs. 2 des Statuts das belgische Waisengeld von der Familienzulage, die die Klägerin erhält, abgezogen wird, und Aufhebung der zurückweisenden Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. Februar 2006 über die Beschwerde der Klägerin gegen die angefochtene Entscheidung. Tenor des Urteils Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 5. August 2005 wird aufgehoben, soweit darin der Betrag des von Frau Guarneri bezogenen belgischen Waisengelds von der ihr gezahlten Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder abgezogen wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens. Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten. ____________ 1 - ABl. C 165 vom 15.07.2006, S. 35. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |