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Text des Urteils
T-472/04;
Verkündet am: 
 10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beamte - Art. 45 des Statuts - Beförderung - Urteil, mit dem die Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern, aufgehoben wird - Erneute Prüfung der Verdienste - Begründung
Parteien

Kläger: Vassilios Tsarnavas (Volos, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und D. Martin)

Gegenstand

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 2003, soweit durch diese der Name des Klägers weder in die Liste der im Beförderungsjahr 1999 zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten noch in die Liste der Beamten, die der Beurteilung im Rahmen der Beförderungsjahre 1998 und 1999 zufolge die größten Verdienste für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A4 erworben hatten, noch in die Liste der Beamten aufgenommen wurde, die im Rahmen der gleichen Beförderungsjahre in die Besoldungsgruppe A4 befördert wurden.

Tenor

Die Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 2003, zum einen den Namen des Klägers nicht in die Liste der Beamten aufzunehmen, die der Beurteilung im Rahmen der Beförderungsjahre 1998 und 1999 zufolge die größten Verdienste für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A4 erworben hatten, und zum anderen den Kläger in denselben Beförderungsjahren nicht in die Besoldungsgruppe A4 zu befördern, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 57 vom 5. 3. 2005.
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