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Text des Urteils
T-368/06;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Klage, eingereicht am 8. Dezember 2006 - Rath/HABM - Sanorell Pharma (Immunocell) Parteien Kläger: Matthias Rath (Cape Town, Südafrika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Ziegler, Rechtsanwälte C. Kleiner und F. Dehn) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sanorell Pharma GmbH & Co. Anträge des Klägers Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Oktober 2006 aufzuheben; dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Der Kläger. Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Wortmarke "Immunocell" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 16, und 41 (Anmeldung Nr. 1 065 903). Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Sanorell Pharma GmbH & Co. Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Die Wortmarke "IMMUNORELL" für Waren der Klasse 5 (Gemeinschaftsmarke Nr. 808 014), wobei sich der Widerspruch lediglich gegen die Eintragung in der Klasse 5 gerichtet hat. Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe dem Widerspruch, teilweise Zurückweise der Anmeldung. Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde. Klagegründe: Die angefochtene Entscheidung verstoße gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da keine Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken bestehe. ____________ 1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1). ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |