|
Text des Urteils
T-283/04;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Motiv eines Wischtuchs - Zurückweisung der Anmeldung - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 Parteien Klägerin: Georgia-Pacific Sà rl (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Delorey) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: A. Rassat) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Mai 2004 (Sache R 493/2003-1) über die Anmeldung einer dreidimensionalen Marke mit dem Motiv eines Wischtuchs Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin, die Georgia-Pacific Sà rl, trägt die Kosten. ____________ 1 - ABl. C 262 vom 23.10.2004. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |