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Text des Urteils
F-4/07;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Klage, eingereicht am 19. Januar 2007 - Skoulidi / Kommission Parteien Klägerin: Eleni-Eleftheria Skoulidi (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: G. Vandersanden) Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Anträge Die Klägerin beantragt, ihr Ersatz für den immateriellen Schaden zuzusprechen, den sie aufgrund der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 28. März 2006, ihr die Inanspruchnahme der Austauschvereinbarung zwischen der Kommission und der griechischen Regierung zu verweigern, erlitten hat; diesen Schaden nach billigem Ermessen auf 200 000 Euro zu beziffern; der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Im Anschluss an eine achtmonatige Abordnung an das griechische Ministerium für Erziehung und Glaubensgemeinschaften begehrte die Klägerin, in den Genuss der Regelung über den Austausch von Beamten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu kommen, um die Aufgaben, die sie während der Abordnung übernommen hatte, zu Ende zu führen. Nachdem sie das Einverständnis verschiedener Dienststellen der Kommission sowie der griechischen Regierung eingeholt hatte, erhielt sie von ihrem Organ einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, der Austausch habe gegen die auf Abordnungen anwendbaren Bestimmungen verstoßen. In ihrer Klage vertritt die Klägerin die Auffassung, dass die Kommission mehrere Fehler begangen habe, denn sie habe nicht die Sorgfalt angewandt, zu der jede Verwaltung verpflichtet sei; die Verpflichtungen nicht eingehalten, die sich aus der Austauschvereinbarung ergäben, die die Kommission selbst mit der griechischen Regierung abgeschlossen habe, und daher das schutzwürdige Vertrauen der Klägerin verletzt sowie gegen das allgemeine Interesse der Gemeinschaft verstoßen; sich unangebrachter Äußerungen gegenüber der Klägerin schuldig gemacht; die Klägerin im Verhältnis zu anderen Beamten, die für einen viel längeren Zeitraum zu bestimmten nationalen Verwaltungen abgeordnet gewesen seien, diskriminiert. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |