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Text des Urteils
F-3/07;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Klage, eingereicht am 18. Januar 2007 - Moschonaki / Eurofound Parteien Klägerin: Chrysanthe Moschonaki (Ballybrack, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal) Beklagte: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) Anträge Die Klägerin beantragt, die Entscheidung des Direktors von Eurofound aufzuheben, ihre Dienstreise für die Teilnahme an dem Treffen der Versammlung der Personalvertretungen der Agenturen am 30. und 31. März 2006 nicht zu genehmigen; der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Die Klägerin macht zur Begründung ihrer Klage hauptsächlich geltend, dass Eurofound mit der Ablehnung ihres Dienstreiseantrags für die Teilnahme an dem Treffen der Versammlung der Personalvertretungen der Agenturen gegen die Art. 24b und 9 Abs. 3 des Statuts sowie gegen Art. 1 Abs. 6 des Anhangs II des Statuts verstoßen habe, in denen die Vereinigungsfreiheit und die Freiheit der gewerkschaftlichen Vertretung, die Konsultations- und Verwaltungsfunktion der Personalvertretungen und das Verbot jeglicher Benachteiligung wegen der Ausübung der Funktionen eines Mitglieds der Personalvertretung niedergelegt seien. Darüber hinaus behauptet die Klägerin einen Verstoß gegen Art. 110 Abs. 4 des Statuts und Art. 126 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten. Aus diesen Vorschriften ergebe sich, dass zwischen den Verwaltungen der Organe und der Agenturen regelmäßige Konsultationen mit Beteiligung der Personalvertretungen stattzufinden hätten, um eine einheitliche Anwendung des Statuts sicherzustellen. Die angefochtene Entscheidung verstoße auch gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäßen Verwaltung. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |