Sa, 27. Dezember 2025, 02:03    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
1 StR 337/07;
Verkündet am: 
 12.09.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Kurz
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. September 2007

beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 15. Februar 2007 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Es kann dahinstehen, ob die vom Verteidiger Rechtsanwalt R. mit den Schriftsätzen vom 30. Juli 2007 und vom 5. September 2007 vorgenommene "Ergänzung" von Verfahrensrügen in zulässiger Weise erfolgt ist; der Senat hat das gesamte Revisionsvorbringen unabhängig von der Frage der Rechtzeitigkeit geprüft.

Soweit vom Verteidiger Rechtsanwalt R. gerügt wird, dass nach dem Verlust eines Aktenbandes nach Gewährung von Akteneinsicht in der Kanzlei des Verteidigers die Strafkammer weitere Akteneinsicht nur noch in den Räumen des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese oder des Landgerichts Mannheim gewährte, wird darauf hingewiesen, dass auf die Art der Ausgestaltung des Rechts auf Akteneinsicht eine Verfahrensrüge nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 2000, 46). Außerdem besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht in der Kanzlei (BGH aaO m.w.N.). Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass der Verteidiger durch die Ausgestaltung der Akteneinsicht unfair behandelt worden ist.

Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die Anrechnung der zwei-jährigen "Abschiebehaft" des Angeklagten in Kanada gemäß § 51 StGB oder in analoger Anwendung dieser Vorschrift mangels funktionaler Verfahrenseinheit (vgl. auch BVerfG NStZ 1999, 24 f.) abgelehnt, jedoch zutreffend diese Haftzeit in Kanada bei der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigt.

Nack Wahl Kolz Hebenstreit Graf
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).