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Text des Urteils
C-6/07;
Verkündet am: 
 10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Klage, eingereicht am 12. Januar 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien
Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Enegren und R. Vidal Puig)

Beklagter: Königreich Spanien

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers1 verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat und diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2002/74 in das innerstaatliche Recht sei am 8. Oktober 2005 abgelaufen.

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1 - ABl. L 270, S. 1.
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