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Text des Urteils
C-533/06;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 28. Dezember 2006 - 02 Holdings Limited & 02 (UK) Limited / Hutchinson 3G UK Limited Vorlegendes Gericht Court of Appeal Parteien des Ausgangsverfahrens Kläger: 02 Holdings Limited & 02 (UK) Limited Beklagte: Hutchinson 3G UK Limited Vorlagefragen Fällt die Benutzung einer Marke in der Weise, dass ein Händler in der Werbung für seine eigenen Waren oder Dienstleistungen die eingetragene Marke eines Wettbewerbers für einen Vergleich der Merkmale (und insbesondere des Preises) der von ihm vermarkteten Waren oder Dienstleistungen mit den Merkmalen (und insbesondere dem Preis) der von dem Wettbewerber unter dieser Marke vermarkteten Waren oder Dienstleistungen so benutzt, dass dies keine Verwechslung hervorruft oder in anderer Weise die wesentliche Funktion der Marke als Hinweis auf die Herkunft beeinträchtigt, unter Art. 5 Abs. 1 Buchst. a oder Buchst. b der Richtlinie 89/1041? Muss, wenn ein Händler die eingetragene Marke eines Wettbewerbers in einer vergleichenden Werbung benutzt, diese Benutzung, um mit Art. 3a der Richtlinie 84/4502 in der geänderten Fassung vereinbar zu sein, "unerlässlich" sein, und, bejahendenfalls, nach welchen Kriterien ist die Unerlässlichkeit zu beurteilen? Schließt das Erfordernis der Unerlässlichkeit, wenn ein solches besteht, namentlich die Benutzung eines Zeichens aus, das mit der eingetragenen Marke nicht identisch, ihr jedoch sehr ähnlich ist? ____________ 1 - ABl. L 40, S. 1. 2 - ABl. L 250, S. 17. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |