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Text des Urteils
C-532/06;
Verkündet am: 
 10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 29. Dezember 2006
Vorlegendes Gericht

Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Emm. G. Lianakis AE, Sima Anonymi Techniki Etairia Meleton kai Epivlepseon und Nikolaos Vlachopoulos

Beklagte: Gemeinde Alexandroupolis, Planitiki AE, Aikaterini Georgoula, Dimitrios Vasios, N. Loukatos kai Synergates AE Meleton, Eratosthenis Meletitiki AE, A. Pantazis - Pan. Kyriopoulos kai syn/tes os Filon OE und Nikolaos Sideris

Vorlagefrage

Erlaubt Art. 36 der Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge1 in einem Fall, in dem eine Bekanntmachung eines Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen nur die Rangfolge der Zuschlagskriterien vorsieht, ohne die Gewichtungskoeffizienten für die einzelnen Kriterien festzulegen, die spätere Festlegung der Gewichtungskoeffizienten für diese Kriterien durch den Vergabeausschuss und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

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1 - ABl. L 209 vom 24.7.1992, S. 1.
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