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C-520/06;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 20. Dezember 2006 - Stringer u. a. / Her majesty's Revenue and Customs Vorlegendes Gericht House of Lords (Vereinigtes Königreich) Parteien des Ausgangsverfahrens Kläger: Stringer u. a. Beklagte: Her majesty's Revenue and Customs Vorlagefragen Ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG1 dahin auszulegen, dass ein Arbeitnehmer, der aus Krankheitsgründen auf unbestimmte Zeit beurlaubt ist, berechtigt ist, während einer Zeit, zu der er sich andernfalls im Krankheitsurlaub befände, (i) bezahlten Jahresurlaub für einen künftigen Zeitraum zu verlangen und (ii) bezahlten Jahresurlaub zu nehmen? Enthält Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG Voraussetzungen oder Kriterien in Bezug auf die Höhe und die Berechnung der finanziellen Ersatzvergütung, wenn ein Mitgliedstaat von seinem Ermessen Gebrauch macht, den Mindestzeitraum für bezahlten Jahresurlaub bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Art. 7 Abs. 2 durch eine finanzielle Vergütung zu ersetzen, falls sich ein Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahrs, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde, oder während eines Teils davon, im Krankheitsurlaub befand? ____________ 1 - ABl. L 299, S. 9. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |