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Text des Urteils
C-508/06;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Klage, eingereicht am 14. Dezember 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Republik Malta Parteien Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Konstantinidis und D. Lawunmi) Beklagte: Republik Malta Anträge Die Kommission beantragt, festzustellen, dass die maltesischen Behörden gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 11 der Richtlinie 96/59/EG des Rates1 in Verbindung mit Art. 54 der Beitrittsakte von 2003 verstoßen haben; der Republik Malta die Kosten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Die Frist, in der die Republik Malta Pläne und Grundzüge einer Regelung nach Art. 11 der Richtlinie mitgeteilt haben müsse, sei am 1. Mai 2004 abgelaufen. ____________ 1 - ABl. L 243, S. 31. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |