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Text des Urteils
C-421/05;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung [EG] Nr. 1400/2002 - Art. 3 Abs. 4 und 6 - Kündigung durch den Lieferanten - Recht auf Anrufung eines Sachverständigen oder Schiedsrichters Vorlegendes Gericht Rechtbank van Koophandel Brüssel Parteien des Ausgangsverfahrens Kläger: City Motors Groep NV Beklagter: Citroën Belux NV Gegenstand Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van Koophandel Brüssel - Auslegung von Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor (ABl. L 230, S. 30) - Verbot der Aufnahme einer ausdrücklichen Auflösungsklausel in eine Konzessionsvereinbarung für Kraftfahrzeuge, der die Freistellung zugute kommen soll Tenor Art. 3 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor ist dahin auszulegen, dass die in Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung vorgesehene Gruppenfreistellung nicht allein deshalb nicht für eine in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Vereinbarung gilt, weil diese Vereinbarung eine ausdrückliche Kündigungsklausel wie die im Ausgangsverfahren streitige vorsieht, nach der eine solche Vereinbarung vom Lieferanten von Rechts wegen und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann, wenn der Händler eine der in dieser Klausel genannten vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |