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Text des Urteils
C-407/04 P;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Liefervertrag - Verteidigungsrechte - Selbstbelastung - Beweismittel unbekannter Herkunft Verfahrensbeteiligte Rechtsmittelführerin: Dalmine SpA (Prozessbevollmächtigte: A. Sinagra, M. Siragusa und F. Moretti, avvocati) Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Whelan und F. Amato) Gegenstand Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-50/00 (Dalmine SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften), mit dem die Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B - Nahtlose Stahlrohre) (bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen K[1999] 4154) teilweise für nichtig erklärt und die Höhe der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße festgesetzt wurde Tenor Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Dalmine SpA trägt die Kosten. ____________ 1 - ABl. C 300 vom 4.12.2004. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |