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Text des Urteils
C-405/04 P;
Verkündet am:
10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Beweislast und Beweiserhebung - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht Verfahrensbeteiligte Rechtsmittelführerinnen: Sumitomo Metal Industries Ltd (Prozessbevollmächtigte: C. Vajda, QC, G. Sproul und S. Szlezinger, Solicitors), Nippon Steel Corp. (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Bellis und K. Van Hove, avocats) Andere Verfahrensbeteiligte: JFE Engineering Corp., vormals NKK Corp., JFE Steel Corp., vormals Kawasaki Steel Corp., Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und A. Whelan), EFTA-Überwachungsbehörde Gegenstand Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, JFE Engineering Corp., Nippon Steel Corp., JFE Steel Corp. und Sumitomo Metal Industries Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B - Nahtlose Stahlrohre, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[1999] 4154) teilweise für nichtig erklärt und die gegen die Klägerinnen festgesetzte Geldbuße herabgesetzt wird Tenor Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. Die Sumitomo Metal Industries Ltd trägt die Kosten in der Rechtssache C-403/04 P, und die Nippon Steel Corp. trägt die Kosten in der Rechtssache C-405/04 P. ____________ 1 - ABl. C 284 vom 20.11.2004. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |