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Text des Urteils
C-403/04 P;
Verkündet am: 
 10.03.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der Heimatmärkte - Beweislast und Beweiserhebung - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht
Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerinnen: Sumitomo Metal Industries Ltd (Prozessbevollmächtigte: C. Vajda, QC, G. Sproul und S. Szlezinger, Solicitors), Nippon Steel Corp. (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Bellis und K. Van Hove, avocats)

Andere Verfahrensbeteiligte: JFE Engineering Corp., vormals NKK Corp., JFE Steel Corp., vormals Kawasaki Steel Corp., Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und A. Whelan), EFTA-Überwachungsbehörde

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, JFE Engineering Corp., Nippon Steel Corp., JFE Steel Corp. und Sumitomo Metal Industries Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B - Nahtlose Stahlrohre, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[1999] 4154) teilweise für nichtig erklärt und die gegen die Klägerinnen festgesetzte Geldbuße herabgesetzt wird

Tenor

Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

Die Sumitomo Metal Industries Ltd trägt die Kosten in der Rechtssache C-403/04 P, und die Nippon Steel Corp. trägt die Kosten in der Rechtssache C-405/04 P.

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1 - ABl. C 284 vom 20.11.2004.
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