Fr, 26. Dezember 2025, 20:06    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
I ZR 62/05;
Verkündet am: 
 20.09.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Pokrant, Prof. Dr. Büscher und Dr. Schaffert

beschlossen:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Vergleich mit folgendem Inhalt zustande gekommen ist:

Die Beklagte verpflichtet sich, zur Abgeltung der Klageforderung an die Klägerin 41.000 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 3. Mai 2002 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 43 % und die Beklagte 57 %. Die durch die Verweisung des Rechtsstreits entstandenen Kosten sind von der Klägerin zu tragen.

Streitwert: 71.472 €

Bornkamm v. Ungern-Sternberg Pokrant Büscher Schaffert
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).