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Text des Beschlusses
VIII ZR 36/06;
Verkündet am:
27.09.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Berichtigung In dem Leitsatz b) zum Urteil vom 13. Juni 2007 muss es anstelle von "... nach § 19 Abs. 4 Nr. 4 ..." richtig heißen "... nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 ..." Karlsruhe, den 27. September 2007 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des VIII. Zivilsenats Kirchgeßner, Justizhaupsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |