Sa, 27. Dezember 2025, 01:49    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
II ZR 79/06;
Verkündet am: 
 17.09.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. September 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Caliebe und Dr. Drescher

beschlossen:

Die Anhörungsrüge der Revisionskläger vom 22. August 2007 gegen den Beschluss des Senats vom 16. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Der Senat hat die Rüge geprüft und sie als nicht begründet erachtet. Auf den Wert des Grundstücks kommt es nicht an. Entscheidend ist allein, dass die Ansicht der Beklagten unzutreffend ist, sie hätten das Surrogat aus eigener Tasche geleistet. Die Beklagten verkennen nach wie vor, dass der Fall wirtschaftlich nicht anders zu beurteilen ist, als wenn an ihrer Stelle ein Dritter das Grundstück ersteigert hätte. Deshalb stellt der Versteigerungserlös den Ersatz für den an sich geschuldeten Gegenstand dar (s. nur BGH, Urt. v. 21. Mai 1987 - IX ZR 77/86, WM 1987, 986, 988).

Goette Kurzwelly Kraemer Caliebe Drescher
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).