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Text des Beschlusses
III ZR 284/06;
Verkündet am: 
 27.09.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. September 2007 durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Dr. Wurm, Dörr und Wöstmann und die Richterin Harsdorf-Gebhardt einstimmig

beschlossen:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 18. Oktober 2006 wird aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 1. August 2007 gemäß § 552a ZPO zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Revisionsrechtszuges zu tragen.

Streitwert: 270 €

Schlick Wurm Dörr Wöstmann Harsdorf-Gebhardt
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