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Text des Beschlusses
I ZB 77/07;
Verkündet am: 
 22.11.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff

beschlossen:

Der Antrag der Schuldnerin, den Beschluss des Senats vom 24. September 2007 aufzuheben, wird zurückgewiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig. Seine Aufhebung kommt daher nur bei Vorliegen besonderer Gründe in Betracht (§§ 579 ff., 321a ZPO), die nicht hinreichend geltend gemacht sind (§ 581 Abs. 1 ZPO).

Bornkamm Pokrant Büscher Bergmann Kirchhoff
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