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Text des Urteils
4 AZR 440/06;
Verkündet am:
04.07.2007
BAG Bundesarbeitsgericht
Rechtskräftig: unbekannt! Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 04.07.2007, 4 AZR 439/06. 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. April 2006 - 9 Sa 1070/05 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 439/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Creutzfeldt Wolter Kiefer Pieper ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |