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Text des Beschlusses
II ZA 5/07;
Verkündet am:
14.01.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 14. Januar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Caliebe, Dr. Reichart und Dr. Drescher beschlossen: Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Der Senat müsste im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Beschluss nach § 552 a ZPO erlassen, weil die von dem Landgericht für zulassungsrelevant erachtete Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist - in die Insolvenztabelle eingetragene Forderungen verjähren in 30 Jahren und es gilt hier noch die alte Fassung von § 174 Abs. 2 InsO - und das angefochtene Urteil im Ergebnis richtig ist. Goette Kraemer Caliebe Reichart Drescher ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |