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Text des Beschlusses
AnwSt (R) 13/07;
Verkündet am: 
 09.01.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat auf Antrag des Generalbundesanwalts durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, die Richter Dr. Ernemann, Dr. Schmidt-Räntsch und Schaal sowie die Rechtsanwälte Dr. Wosgien, Prof. Dr. Quaas und Dr. Martini am 9. Januar 2008 einstimmig

beschlossen:

Die Revision des Rechtsanwalts gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Juli 2007 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschwerdeführers ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 146 Abs. 3 BRAO).

Der Rechtsanwalt hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Hirsch Ernemann Schmidt-Räntsch Schaal Wosgien Quaas Martini
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