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Text des Beschlusses
VIII ZR 278/05;
Verkündet am: 
 05.02.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
8 U 47/05
Oberlandesgericht
Karlsruhe;
Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Wolst, die Richterin Dr. Hessel sowie den Richter Dr. Achilles

beschlossen:

Der Leitsatz zum Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 wird dahin berichtigt, dass die dort aufgeführten Vorinstanzen richtig wie folgt lauten:

OLG Karlsruhe
LG Karlsruhe.

Ball Wiechers Dr. Wolst Dr. Hessel Dr. Achilles
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