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Text des Beschlusses
VIII ZR 278/05;
Verkündet am:
05.02.2007
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 8 U 47/05 Oberlandesgericht Karlsruhe; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Wolst, die Richterin Dr. Hessel sowie den Richter Dr. Achilles beschlossen: Der Leitsatz zum Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 wird dahin berichtigt, dass die dort aufgeführten Vorinstanzen richtig wie folgt lauten: OLG Karlsruhe LG Karlsruhe. Ball Wiechers Dr. Wolst Dr. Hessel Dr. Achilles ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |