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Pressemitteilung
4 StR 589/07;
Verkündet am:
04.03.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 31 Kls 3/02 Landgericht Schwerin; Rechtskräftig: unbekannt! Verurteilungen wegen Betruges in Zusammenhang mit der Sporthallenprivatisierung in Schwerin sind rechtskräftig Das Landgericht hat die beiden Angeklagten, den Geschäftsführer der Schweriner Hallengesellschaft mbH und den seinerzeitigen Ersten Beigeordneten und Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin, wegen Betruges verurteilt. Die Tat steht in Zusammenhang mit dem Projekt, die Sport- und Kongresshalle sowie die Halle am Fernsehturm der Stadt Schwerin zu privatisieren. Nach den getroffenen Feststellungen erlangten die Angeklagten im Oktober 1998 unter der wahrheitswidrigen Vorspiegelung, die Gesamtfinanzierung des Investitionsvorhabens sei gesichert, die Freigabe eines bei einem Notar treuhänderisch hinterlegten, aus dem Vermögen der städtischen Wohnungsgesellschaft mbH stammenden Betrages von über 6.260.000 DM, wovon 2.916.791,38 DM auf das Konto des angeklagten Geschäftsführers überwiesen wurden. Der Verbleib des überwiegenden Teils dieser Summe ist ungeklärt. Gegen den Geschäftsführer hat das Landgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten festgesetzt. Gegen den ehemaligen Ersten Beigeordneten der Stadt Schwerin hat das Landgericht auf eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten erkannt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |