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Pressemitteilung
3 StR 463/07;
Verkündet am: 
 10.01.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
1 Ks 4/06
Landgericht
Lübeck;
Rechtskräftig: unbekannt!
Strafsache gegen zwei Polizeibeamte muss vor dem Landgericht Kiel neu verhandelt werden
Das Landgericht Lübeck hatte zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.

Auf die Revision der Eltern des Getöteten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Kiel zurückverwiesen.

Um einen Platzverweis durchzusetzen und einen Störer "los zu sein", ließen die Angeklagten nach den Feststellungen des Landgerichts einen erheblich alkoholisierten und desorientierten 18-jährigen Gymnasiasten nach einer Fahrt von etwa 10 Kilometern zur Nachtzeit außerhalb bewohnten Gebietes aussteigen. Dieser setzte sich etwa zwei Kilometer vom Aussteigeort entfernt auf die Fahrbahn, wo er von einem zu schnell fahrenden Pkw erfasst und tödlich verletzt wurde.

Das Landgericht Lübeck hatte eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge (§ 221 Abs. 1 und 3 StGB) abgelehnt, weil sich der junge Mann nicht in einer hilflosen Lage befunden und es an einem Aussetzungsvorsatz der Angeklagten gefehlt habe.

Diese Begründung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, weil das Landgericht nicht alle festgestellten Umstände des Falles in seine rechtliche Bewertung einbezogen hat.

Die Revisionen der Angeklagten und die - zu deren Gunsten eingelegte - Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat als unbegründet verworfen.
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