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Text des Beschlusses
1 BvR 1956/06;
Verkündet am:
06.02.2008
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Vorinstanzen: 13 K 1908/05 Finanzgericht Hessen; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz des Herrn F... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jan de Weerth, Falkenweg 10, 61440 Oberursel - gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. Juni 2006 - VII B 13/06 -, b) das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Dezember 2005 - 13 K 1908/05 -, c) den Widerrufsbescheid der Steuerberaterkammer Hessen vom 16. Juni 2005 - Wid/fetzer/2005 P/ro. - hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Gaier,Eichberger, Kirchhof am 6. Februar 2008 einstimmig beschlossen: Die einstweilige Anordnung vom 17. August 2006, wiederholt mit Beschlüssen vom 6. Februar und vom 19. Juli 2007, wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). Gaier Eichberger Kirchhof ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |