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Text des Beschlusses
XII ZB 116/07;
Verkündet am:
02.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 11 UF 126/06 Oberlandesgericht Rostock; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. April 2008 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dose beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 Abs. 1 ZPO) dahin berichtigt, dass das Entscheidungsdatum im Rubrum (Seite 1 und 2 des Beschlusses) 20. Februar 2008 (statt 20. Februar 2007) lautet und es im Leitsatz statt LG Demmin richtig AG Demmin heißen muss. Hahne Sprick Weber-Monecke Wagenitz Dose ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |