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Text des Beschlusses
XI ZB 10/07;
Verkündet am: 
 03.03.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
4 Sch 1/06 KapMuG
Kammergericht (OLG Berlin)
Berlin;
Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. März 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe und die Richter Dr. Müller, Dr. Ellenberger, Dr. Grüneberg und Maihold

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 5 Tz. 9 Zeile 3 richtig heißen muss:

„bei gleichzeitigem Erlass eines Endurteils …“.

Nobbe Müller Ellenberger Grüneberg Maihold
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