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Text des Beschlusses
XI ZB 10/07;
Verkündet am:
03.03.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 4 Sch 1/06 KapMuG Kammergericht (OLG Berlin) Berlin; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. März 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe und die Richter Dr. Müller, Dr. Ellenberger, Dr. Grüneberg und Maihold beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 5 Tz. 9 Zeile 3 richtig heißen muss: „bei gleichzeitigem Erlass eines Endurteils …“. Nobbe Müller Ellenberger Grüneberg Maihold ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |