|
Text des Beschlusses
5 StR 117/08;
Verkündet am:
01.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. April 2008 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. Juli 2007 nach § 349 Abs. 4 StPO a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe verurteilt ist; b) dahin ergänzt, dass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, fallen die Kosten des Verfahrens und die ihm insoweit entstande-nen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last. Die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels hat der Beschwerdeführer zu tragen. Der Senat bezieht sich insoweit auf die Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift. Basdorf Gerhardt Raum Brause Schaal ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |