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Text des Beschlusses
5 StR 622/07;
Verkündet am:
02.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. April 2008 beschlossen: Der Beschluss des Senats vom 6. März 2008 wird zu Ziffer 2. a) des Beschlusstenors wie folgt berichtigt: „ … mit den jeweils zugehörigen Feststellungen in den Fällen 1 bis 3, 5, 8, 13, 14 und 23 der Urteilsgründe sowie im gesamten Strafausspruch aufgehoben und …“ Der Beschluss des Senats vom 6. März 2008 war nachträglich zu berichtigen, da für alle Verfahrensbeteiligte sowohl das Versehen als auch das Beschlossene zweifelsfrei aus den Gründen des Beschlusses (insbesondere Seite 8) deutlich wird. Basdorf Gerhardt Raum Brause Schaal ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |