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Text des Beschlusses
1 BvR 2782/04;
Verkündet am:
03.03.2008
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz des Herrn V... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Martina Kroll, Holstenwall 13, 20355 Hamburg - 1. unmittelbar gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2004 - VII R 39/01 -, 2. mittelbar gegen § 21 Tabaksteuergesetz h i e r : Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Hoffmann-Riem, Eichberger gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 3. März 2008 einstimmig beschlossen: Dem Beschwerdeführer wird ab dem Zeitpunkt der Einlegung der Verfassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrung seiner Rechte Frau Rechtsanwältin Martina Kroll, Holstenwall 13, 20355 Hamburg beigeordnet. Papier Hoffmann-Riem Eichberger ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |