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Text des Beschlusses
IX ZB 142/07;
Verkündet am: 
 17.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
19 T 14/07
Landgericht
Frankfurt (Oder);
Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und den Richter Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann und die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape am 17. April 2008

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit im Ausspruch dahin berichtigt, dass der Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Frankfurt an der Order vom 20. November 2006 aufgehoben wird, soweit der Antrag des Schuldners auf Ersetzung der Zustimmungen der beteiligten Einwendungsgläubiger Nr. 1 und 3 zurückgewiesen wurde.

Ganter Gehrlein Lohmann Fischer Pape
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