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Text des Beschlusses
IX ZB 142/07;
Verkündet am:
17.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 19 T 14/07 Landgericht Frankfurt (Oder); Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und den Richter Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann und die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape am 17. April 2008 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit im Ausspruch dahin berichtigt, dass der Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Frankfurt an der Order vom 20. November 2006 aufgehoben wird, soweit der Antrag des Schuldners auf Ersetzung der Zustimmungen der beteiligten Einwendungsgläubiger Nr. 1 und 3 zurückgewiesen wurde. Ganter Gehrlein Lohmann Fischer Pape ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |