Mi, 24. Dezember 2025, 00:29    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
XI ZR 67/07;
Verkündet am: 
 14.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. April 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe und die Richter Dr. Müller, Dr. Ellenberger, Dr. Grüneberg und Maihold

beschlossen:

Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 12. Februar 2008 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Name des Klägers richtig lautet:

"A. S. ".


Desweiteren wird das Rubrum des Senatsbeschlusses auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers dahingehend berichtigt, dass die Anschrift des Klägers nunmehr lautet:

"G. straße .., Sa. ".

Nobbe Müller Ellenberger Grüneberg Maihold
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).