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Text des Beschlusses
XI ZR 67/07;
Verkündet am:
14.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. April 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe und die Richter Dr. Müller, Dr. Ellenberger, Dr. Grüneberg und Maihold beschlossen: Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 12. Februar 2008 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Name des Klägers richtig lautet: Desweiteren wird das Rubrum des Senatsbeschlusses auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers dahingehend berichtigt, dass die Anschrift des Klägers nunmehr lautet: "G. straße .., Sa. ". Nobbe Müller Ellenberger Grüneberg Maihold ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |