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Text des Beschlusses
3 StR 378/07;
Verkündet am: 
 08.05.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Mai 2008

beschlossen:

Der Beschluss des Senats vom 11. März 2008 wird dahin berichtigt, dass es in den Gründen unter Randnummer 2 anstelle von "OLG Düsseldorf" zutreffend heißen muss: "OLG Koblenz".

Becker Pfister Kolz Hubert Schäfer
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