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Text des Beschlusses
3 StR 378/07;
Verkündet am:
08.05.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Mai 2008 beschlossen: Der Beschluss des Senats vom 11. März 2008 wird dahin berichtigt, dass es in den Gründen unter Randnummer 2 anstelle von "OLG Düsseldorf" zutreffend heißen muss: "OLG Koblenz". Becker Pfister Kolz Hubert Schäfer ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |