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Text des Beschlusses
2 StR 144/08;
Verkündet am: 
 18.06.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2008

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 7. Mai 2008 wird in seiner Beschlussformel dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 1 a) hinsichtlich der versuchten Durchfuhr von Betäubungsmitteln der Zusatz "in nicht geringer Menge" entfällt.

Rissing-van Saan Fischer Appl Cierniak Schmitt
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