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Text des Beschlusses
2 StR 144/08;
Verkündet am:
18.06.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2008 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 7. Mai 2008 wird in seiner Beschlussformel dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 1 a) hinsichtlich der versuchten Durchfuhr von Betäubungsmitteln der Zusatz "in nicht geringer Menge" entfällt. Rissing-van Saan Fischer Appl Cierniak Schmitt ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |