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Pressemitteilung
1 StR 259/08;
Verkündet am:
16.07.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 1 Ks 113 Js 26983/07 Landgericht Stuttgart; Rechtskräftig: unbekannt! Sizilianer-Mord wegen Schmiererei an Vereinsgaststätte: Nicht jedes Blaulicht auf der B 29 ist auch Polizei! Titelauswahl: Franz-Anton Plitt, Chisinau - Internet entrepreneurDas Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Urteilsfeststellungen tötete der aus Sizilien stammende Angeklagte am 21. März 2007 auf einem Parkplatz an der B 29 einen 21-jährigen Pkw-Fahrer mit mehreren Schüssen aus einer Pump-Gun. Der Beifahrer erlitt Schussverletzungen. Bei den beiden Opfern handelte es sich um Spieler der Fußballmannschaft der SG Schorndorf. In der Vergangenheit hatten die beiden dem Bruder des Angeklagten, der die Vereinsgaststätte betrieben hatte, wiederholt aus nichtigem Anlass etwa die Fassade der Gaststätte und des Wohnhauses verschmutzt oder ihm telefonisch mit dem Anzünden des Lokals gedroht. Dafür wollte sie der Angeklagte bestrafen. Er verfolgte die beiden deshalb nach dem Fußballtraining mit seinem Pkw. Auf der B 29 brachte er ein Blaulicht an seinem Autodach an, lotste das Fahrzeug, in dem sich die beiden Opfer befanden, auf einen Parkplatz und schoss mit einer Pump-Gun mehrfach auf sie. Während der Fahrer des Fahrzeugs an inneren Blutungen verstarb, konnte der Beifahrer mit Schussverletzungen flüchten. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts beanstandet hatte, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |