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Text des Beschlusses
RiZ(R) 4/07;
Verkündet am:
17.06.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 66 DG 3/06 Landgericht Leipzig; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 17. Juni 2008 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Rissing-van Saan, die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Joeres und Prof. Dr. Fischer sowie den Richter am Bundesarbeitsgericht Schmitz-Scholemann und die Richterin am Bundesarbeitsgericht Gräfl beschlossen: Das Urteil des Bundesgerichtshofs - Dienstgericht des Bundes - vom 15. November 2007 wird dahingehend berichtigt, dass es in der Urteilsformel anstelle von "Urteil des Landgerichts Leipzig - Dienstgericht für Richter - vom 30. April 2007" richtig lauten muss: "Urteil des Landgerichts Leipzig - Dienstgericht für Richter - vom 25. April 2007". Rissing-van Saan Joeres Fischer Schmitz-Scholemann Gräfl ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |