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Text des Beschlusses
IX ZB 102/07;
Verkündet am: 
 14.07.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
25 T 205/07
Landgericht
Düsseldorf;
Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 29. Mai 2008 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es auf der Seite 3 im ersten Absatz, fünfte Zeile statt "19. März 2003" heißen muss: "19. Mai 2003".

Ganter Gehrlein Vill Lohmann Fischer
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