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Text des Beschlusses
VIII ZR 249/07;
Verkündet am:
19.08.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 3 S 20/07 Landgericht Hechingen; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. August 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterinnen Hermanns und Dr. Milger sowie den Richter Dr. Achilles beschlossen: Der Beschluss vom 21. Juli 2008 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass die (in der Revisionsinstanz) unterlegenen Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen haben. Ball Dr. Frellesen Hermanns Dr. Milger Dr. Achilles ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |