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Text des Beschlusses
5 StR 109/07;
Verkündet am:
31.07.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Berichtigungsbeschluss Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Juli 2008 beschlossen: Das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2008 wird wegen eines offensichtlichen Fehlers dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 11 unter II. 4. (Textziffer 22) anstatt „... wie die Revision vorträgt ...“ richtig lauten muss: „... wie die Verteidigung vorträgt ...“. Basdorf Brause Schaal Jäger Schneider ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |