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Text des Beschlusses
T-35/07;
Verkündet am:
23.04.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
Rechtskräftig: unbekannt! Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Celia - Ältere nationale Wortmarke CELTA - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 Parteien Klägerin: Leche Celta, SL (Puentedeume, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Calderón Chavero, T. Villate Consonni und M. Tañez Manglano) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral) Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht: Celia SA (Craon, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Masson und F. de Castelnau) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Dezember 2006 (Sache R 294/2006-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Leche Celta, SL und der Celia SA Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Leche Celta, SL trägt die Kosten. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |