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Text des Beschlusses
T-358/07;
Verkündet am:
28.04.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
Rechtskräftig: unbekannt! Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Publicare - Klagefrist - Zufall - Entschuldbarer Irrtum - Offensichtliche Unzulässigkeit Parteien Klägerin: PubliCare Marketing Communications GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Mohr) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 27. Juni 2007 (Sache R 157/2007-4) über die Anmeldung des Wortzeichens Publicare als Gemeinschaftsmarke Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die PubliCare Marketing Communications GmbH trägt ihre eigenen Kosten. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |